AGB / Datenschutzbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingung für Eismieten Eiszentrum Luzern AG

 1. Einverständniserklärung: Die allgemeine Geschäftsbedingung ist Bestandteil der Buchungsbestätigung und wird mit dem Versand dieser rechtswirksam. Die gemietete Eisfläche wird zur Mietzeit für den öffentlichen Betrieb gänzlich gesperrt. Aufbau- und Aufräumarbeiten sind Bestandteil der Mietzeit und haben in dieser Frist zu erfolgen.

 2. Annullationskosten/ -fristen: Die Miete gilt als definitiv ab Erhalt einer Buchungsbestätigung. Der Mieter trägt die Verantwortung die Richtigkeit der Eismiete zu kontrollieren und allfällige Unstimmigkeiten mindestens zehn (10) Tage nach Erhalt der Bestätigung schriftlich zu melden. Annullationen sind schriftlich vorzunehmen, dabei gelten folgende Fristen:

 

Ab Bestätigungsdatum bis 22 Tag vor Miete                    kostenfreie Stornierung

21 bis 0 Tag vor dem gebuchten Datum                         100% der gebuchten Leistung

3. Sicherheitsbestimmungen: Das Betreten der Sportanlage geschieht für alle Teilnehmer auf eigene Verantwortung. Die Eiszentrum Luzern AG lehnt jegliche Haftung ab. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingung.

4. Notfallnummer: Bei Verspätungen oder Notfällen erreichen Sie uns unter 041 360 61 22 oder eiszentrum@sportcard-luzern.ch.

5. Aufhebung eines Miettermins: Die Eiszentrum Luzern AG erhebt den Anspruch mind. drei (3) Kalenderwochen vor Miettermin eine Mietfläche aufgrund Spezialanlässen (Events, Meisterschaftsspiele von Vereinen usw.) aufzuheben, dabei entfällt die Miete. Der Mieter hat jedoch keinen Anspruch auf ein Ersatzdatum. Es kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden.

6. Unvorhergesehene Ereignisse: Kann die Eisfläche aufgrund unvorhergesehener Ereignisse höherer Gewalt (Schliessung der Anlage) nicht genutzt werden bleibt die AGB weiterhin gültig. Kann die Eiszentrum Luzern AG aufgrund nachweislich grobfahrlässigen Handelns die Mietfläche nicht fristgerecht in zweckkonformem Zustand anbieten, so ist seitens Mieter kein Mietzins geschuldet; jedoch kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden.

7. Schlussbestimmung: Die Eiszentrum Luzern AG lehnt jede Haftung für alle Schäden ab, die im (direkten oder indirekten) Zusammenhang mit einer Eismiete entstehen können. Diese Haftung lehnt die Eiszentrum Luzern AG namentlich dann ab, wenn die vorliegenden Benutzungsbedingungen missachtet, umgangen oder verletzt werden. Gerichtsstand ist Luzern. Es kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.